Das Kleingedruckte

Das Kleingedruckte

I. Gültigkeit / Teilnahmeberechtigung

Die Gültigkeitsdauer dieses Programms findet sich unter "TERMINE" in diesem Heft. An den gesetzlichen Fei- ertagen fallen die Veranstaltungen aus, soweit nichts Besonderes festgelegt ist. Veranstaltungen in Schulturnhallen fallen während der Schulferien aus. Einzelne Veranstaltungen können abweichende Laufzeiten haben; dies ist dann im Text vermerkt. Für die vorlesungsfreie Zeit nach dem Semester wird ein reduziertes Programm erscheinen.

Zur Teilnahmeberechtigung s. unter "Benutzungsordnung des ZfH", insbes. Ziff. 1-2. Bei Zulassung gem. Ziff. 2 (Gäste) zu einzelnen Veranstaltungen ist ein BenutzerInnen-Ausweis oder eine GästeCard zu erwerben; die Gültigkeit der GästeCard umfaßt das aktuelle Semester sowie die anschließende vorlesungsfreie Zeit. Über das ZfH besteht für hochschulfremde Personen kein Versicherungsschutz.

Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahmeberechtigung stichprobenartig kontrolliert wird, da das Angebot nur für Angehörige der hannoverschen Hochschulen sowie Gäste mit entsprechender Berechtigung gilt.

II. Anmeldungen

Die Angebote des Hochschulsports sind im allgemeinen für Hochschulangehörige der hannoverschen Hochschulen nicht anmeldepflichtig.

Sofern Anmeldungen gem. Ziff. 7 der erforderlich sind, ist dies vermerkt. Das Verfahren wird auf unserer Anmeldeseite beschrieben. Ansonsten einfach hingehen!

Sollten für einzelne Veranstaltungen zu wenige Voranmeldungen vorliegen, behält sich das ZfH eine Streichung vor.

III. Bezeichnung der Gruppen

Die im Programm angegebenen Gruppendifferenzierungen bedeuten folgendes:

Grundkurse (GK)

Vermittlung der grundlegenden Fertigkeiten und Kenntnisse; keinerlei Voraussetzungen erforderlich. In einigen Sportarten gibt es GK 2 als Fortsetzung.

Aufbaukurse (AK)

Kurse, in denen weiterführende Fertigkeiten und Kenntnisse (taktische Elemente, Varianten von Bewegungsformen, Spielzüge usw.) erlernt und die Inhalte der GK gefestigt und differenziert werden. Voraussetzung: Teilnahme am GK oder vergleichbare Vorerfahrungen.

Fortgeschrittenengruppe (FG)

Dies sind Gruppen für Fortgeschrittene, bei denen Übungs- und Trainingsformen mit dem Ziel der Spezialisierung im Vordergrund stehen.

Trainingsgruppen (TG)

Im Vordergrund steht hier das systematische Üben einer Sportart im Hinblick auf eine wettkampfgemäße Ausübung. Eine Teilnahme an Hochschulmeisterschaften, Turnieren usw. ist möglich, aber nicht notwendig.

Spiel- bzw. Übungsgruppen (SG)

Es handelt sich hierbei um Gruppen, in denen hauptsächlich die Sportart ausgeübt wird. Ein Unterricht findet in der Regel nicht statt. Die TeilnehmerInnen sollten im eigenen Interesse über Erfahrungen in der Sportart verfügen.

Betriebssportgruppen (BG)

Dies sind alle Gruppen, die über einen bestimmten Teilnehmerkreis definiert sind. Es handelt sich vor allem um Institute/Fachschaften, Studentenheime und Studentische Vereinigungen (soweit bei der Hochschulleitung gemeldet). Diese Gruppen sind nicht durch ÜbungsleiterInnen betreut; die Inhalte werden von den Gruppen selbst festgelegt. Die Vergabe der Sportstätten an die GG erfolgt seit dem SS 89 genauso wie für alle anderen Gruppen (vgl. "5. Verfahren zur Veränderung des Sportprogramms").

Alle mit NN gekennzeichneten Gruppen finden nur unter dem Vorbehalt statt, daß bis zum Semesterbeginn geeignete ÜbungsleiterInnen gefunden werden können. Sollte dies nicht gelingen, können sie evtl. in Spielgruppen umgewandelt werden oder ausfallen. Das ZfH behält sich vor, Veranstaltungen mit zu geringer Teilnahme auch nachträglich zu streichen.

IV. Pflichten der Sportgruppen

  • Alle nicht durch ÜbungsleiterInnen betreuten Gruppen können bei den Hausmeistern Geräte, Schlüssel usw. entleihen. Hierbei ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Paß, Personalausweis, Führerschein) als Pfand zu hinterlegen.
  • Alle Gruppen sind verpflichtet, sich in die bei den Hausmeistern ausliegenden Statistik-Listen einzutragen. Die Verantwortung hierfür trägt bei den betreuten Gruppen der/die ÜbungsleiterIn, bei den anderen eine durch die Gruppen festzulegende Person. Erfolgen keine Eintragungen, so kann die Gruppe vom ZfH gestrichen werden.
  • Festgestellte Schäden an den Sportanlagen bzw. -geräten (auch wenn sie nicht selbst verursacht wurden) sind umgehend dem zuständigen Hausmeister und/oder dem ZfH zu melden.
  • Kurzfristige Programmänderungen werden nach Möglichkeit spätestens 1 Woche vorher am Schwarzen Brett der jeweiligen Sportstätte bekanntgegeben. Wenn Sonderveranstaltungen (Turniere, DHM) stattfinden, fallen die regulären Veranstaltungen aus (s. Termine u. Aushänge ebenfalls am Schwarzen Brett). Die VertreterInnen der Gruppen sind verpflichtet, sich regelmäßig selbst zu informieren.
  • Die Beteiligung der Sporttreibenden an den Entscheidungsprozessen ebenso wie die Beantragung von Hallenzeiten, Geldern oder Gerätebeschaffung erfolgt über Obleute.
  • Alle Informationen, Seminarausschreibungen, Einladungen zu auswärtigen Veranstaltungen und Mitteilungen des ADH befinden sich am Schwarzen Brett bzw. in den Fächern der Sportgruppen in der Eingangshalle des Sportzentrums.
  • Alle Gruppen sind verpflichtet darauf zu achten, daß die Anfangs- und Endzeiten pünktlich eingehalten werden aus Rücksicht auf die anderen Gruppen. Bei Zuwiderhandlung kann die Gruppe vom ZfH gestrichen werden. Durch Unpünktlichkeit benachteiligte andere Gruppen wenden sich bitte an den zuständigen Hausmeister.
  • Ebenfalls aus Rücksicht auf nachfolgende Gruppen dürfen die Sporthallen nur mit sauberen Sportschuhen genutzt werden. Bei Veranstaltungen, bei denen neben den Innenräumen auch die Außenanlagen genutzt werden (z.B. Laufen, Aufwärmen), ist die Benutzung eines 2. Paares Sportschuhe erforderlich.

V. Verfahren zur Veränderung des Sportprogramms

Grundlage für die Planung des Sportprogramms ist der jeweilige Zeitraum des Vorjahres (für ein Wintersemester also das WS des vorhergehenden Jahres). Veränderungen müssen jeweils freitags vor der 2. Obleuteversammlung des vorhergehenden Semesters beim ZfH beantragt werden; die Aufforderung hierzu - zusammen mit den einzuhaltenden Terminen - ergeht als Aushang am Schwarzen Brett sowie als zusätzliche Information an die gemeldeten Obleute mit der Einladung zur Obleuteversammlung. Erstanträge geschlossener Gruppen bedürfen einer schriftlichen Legitimation der jeweiligen Einrichtung. Über die Annahme von Veränderungsanträgen entscheidet die Obleuteversammlung sowie der Beirat. Die vorliegenden Anträge werden am Tag vor der OV vor dem ZfH-Geschäftszimmer ausgehängt.

Soweit also keine Veränderungsanträge vorliegen und die jeweilige Sportstätte nicht durch andere Gruppen beansprucht wird, werden die alten Zeiten in der Regel übernommen. Über Anträge auf Programm-Änderung nach Beschlußfassung durch den Beirat entscheidet das ZfH; insbesondere können Gruppen, die keine Obleute benannt und/oder sich nicht in die Statistiklisten eingetragen haben, ohne weitere Rückfragen zugunsten anderer Nutzer gestrichen werden. Der folgenden OV wird hierüber berichtet.

Sportgruppen, die verspätet einen Antrag auf Nutzung einer Sporstätte stellen (nach der OV), können innerhalb bestimmter Fristen berücksichtigt werden, soweit die Sportstätte nicht bereits belegt ist. Es fällt dann jedoch ein einmaliges Entgelt in Höhe von Euro 20,- bis Start des Programmes bzw. Euro 40,- nach Programmbeginn an.

VI. Reisekosten und Zuschüsse

 Grundsätzlich können von allen Sportgruppen, die

  • im Sportprogramm aufgeführt sind.
  • einen gewählten Obmann/frau (Breitensport) bzw. eine verantwortliche Person für Wettkampfgemeldet haben, Zuschüsse zu Reise- und Veranstaltungskosten (Wettkampf- und Breitensport) beantragt werden. Antragsformulare sind im ZfH und im Sportreferat erhältlich.

Zuschüsse können nur gewährt werden, wenn der Antrag vor der Veranstaltung persönlich abgegeben wird. Nachträgliche Zuschüsse ohne vorherige Absprache sind nicht möglich.

VII. ÜbungsleiterInnen

Zur Betreuung von Sportgruppen werden ÜbungsleiterInnen eingesetzt, die im Rahmen freier Dienstverträge eingestellt und bezahlt werden. Um eine solche Aufgabe wahrnehmen zu können, muss man weder SportstudentIn noch im Besitz von Übungsleiterlizenzen der Sportfachverbände sein. Erwartet wird jedoch neben einer fachlichen Qualifikation eine Auseindersetzung mit Zielen, Struktur und Angebot des Hochschulsports. Bevorzugt werden Studierende aus unteren und mittleren Semestern. An der Übungsleitertätigkeit interessierte Personen setzen sich bitte mit dem ZfH in Verbindung.

VIII. Versicherung

Grundsätzlich sind Mitglieder der Hochschulen bei der Teilnahme am Hochschulsport gesetzlich unfallversichert. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch, zuständige Behörde ist die Landesun-fallkasse Niedersachsen (LUK).

Da sich die LUK jedoch eine Einzelfallprüfung vorbehält, können allgemeingültige Aussagen nicht gemacht werden. Mit einer Ablehnung muss vor allem dann gerechnet werden, wenn

  • die Sportgruppen nicht durch eine Lehrkraft betreut werden (z. B. freie Spielgruppen)
  • es sich um Wettkämpfe handelt (DHM / Tuniere)
  • Unfälle sich während Freizeiten ereignen.

Im Falle der Ablehnung müssten die Kosten gegenüber der privaten Kranken- bzw. Unfallversicherung geltend gemacht werden. Sicherheitshalber ist ein Unfallmeldeformular auszufüllen, welches im ZfH-Service-Büro erhältlich ist.

Weitergehende Informationen sind bei der LUK zu erfragen.

IX. Überregionale Wettkämpfe

In mehreren Disziplinen ist eine Beteiligung an Wettkämpfen möglich. Interessenten erkundigen sich beim zuständigen Obmenschen oder Übungsleiter bzw. im Geschäftszimmer HSP oder im Sportreferat. Es wird darauf hingewiesen, daß alle Hochschulangehörigen und nicht nur Studierende an den Deutschen Hochschulmeisterschaften (DHM) teilnehmen können. Eine finanzielle Bezuschussung ist über das Sportreferat möglich (siehe Pkt.6).

X. Vergabe von Sportstätten /  Vermietungen

Alle Sportgruppen haben die Möglichkeit, einmalig pro Semester die Vergabe von Sportstätten für Sonderveranstaltungen (Freundschaftsspiele, Intensiv-Training usw.) zu beantragen. Diese Nutzungen sind kostenpflichtig. Auskunft über Nutzungsmöglichkeiten, Preis und Verfahren werden im Geschäftszimmer gegeben. Der Nutzungsantrag muß spätestens 14 Tage vor der Nutzung beim ZfH eingegangen sein.

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Letzte Änderung: 06.09.2010