Versicherung

Versicherung

Grundsätzlich sind Mitglieder der Hochschulen bei der Teilnahme am Hochschulsport gesetzlich unfallversichert. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch, zuständige Behörde ist die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUK).

Da sich die LUK jedoch eine Einzelfallprüfung vorbehält, können allgemeingültige Aussagen nicht gemacht werden. Mit einer Ablehnung muss vor allem dann gerechnet werden, wenn

  • die Sportgruppen nicht durch eine Lehrkraft betreut werden (z. B. freie Spielgruppen)
  • es sich um Wettkämpfe handelt (DHM / Tuniere)
  • Unfälle sich während Freizeiten ereignen.

Im Falle der Ablehnung müssten die Kosten gegenüber der privaten Kranken- bzw. Unfallversicherung geltend gemacht werden. Sicherheitshalber ist ein Unfallmeldeformular auszufüllen, welches im ZfH-Servicebüro oder hier erhältlich ist.

Die ausgefüllte Unfallmeldung ist umgehend im Servicebüro abzugeben und wird von dort an die Landesunfallkasse weitergeleitet. Bitte die Unfallmeldung auf gar keinen Fall selbständig an die LUK weiterleiten!

Weitergehende Informationen sind bei der LUK zu erfragen.

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Letzte Änderung: 08.07.2010