Update der Corona-Regeln

Mit Inkrafttreten der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung ändern sich die Trainingsbedingungen für Sportangebote in geschlossenen Räumen. Ab dem 26.08.2021 ist daher das Training im CAMPUSFit nur noch unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich.

Das bedeutet, dass vor dem Training einer der folgenden Nachweise vorgelegt werden muss:

  • Geimpft
  • Als Geimpft im Sinne der Verordnung gelten Personen mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung. Dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genese gilt dies bereits nach einer Impfung.
  • Genesen
  • Als Genesen im Sinne der Verordnung gelten Personen mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und max. 6 Monate zurückliegt.
  • Getestet
  • Als Getestet im Sinne der Verordnung gelten Personen mit folgendem Nachweis:
    • PCR-Test max. 48 Stunden gültig
    • PoC-Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden gültig

Darüber hinaus gelten die aktuellen Verhaltens- und Hygieneregeln für das CAMPUSFit.

Für unsere Sportkurse und weiteren Angebote, die outdoor stattfinden, ergeben sich aktuell keine Änderungen. Ihr könnt wie gewohnt mit vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln an den Kursen teilnehmen.

Verfasst von ZfH