Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist in den Gebäuden der Leibniz Universität Hannover gemäß Präsidiumsbeschluss ab sofort verbindlich vorgeschrieben. Diese Regelung gilt somit auch für alle Gebäude auf dem SportCAMPUS des Zentrums für Hochschulsport.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt bei Nutzung aller Verkehrswege innerhalb der Gebäude, also auch auf Treppen, auf dem Gang oder in Sanitärräumen. Beim Sporttreiben dürfen die Masken abgenommen werden. Es ist auf die Einhaltung der allgemein gültigen Abstandsregeln auf dem SportCAMPUS zu achten.

Verfasst von ZfH