Unfall- und Haftpflichtversicherung
Grundsätzlich sind Mitglieder der Kooperationshochschulen bei der Teilnahme am Hochschulsport gesetzlich unfallversichert. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch, zuständige Behörde ist die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUK).
Da sich die LUK jedoch eine Einzelfallprüfung vorbehält, können allgemeingültige Aussagen nicht gemacht werden. Mit einer Ablehnung muss vor allem dann gerechnet werden, wenn
- die Sportgruppen nicht durch eine Lehrkraft betreut werden (z. B. freie Spielgruppen)
- es sich um Wettkämpfe handelt (DHM / Tuniere)
- Unfälle sich während Freizeiten ereignen.
Im Falle der Ablehnung müssten die Kosten gegenüber der privaten Kranken- bzw. Unfallversicherung geltend gemacht werden.
Im Falle eines Unfalles ist die Unfallanzeige auszufüllen, welches im Hochschulsportbüro oder hier zum Download erhältlich ist.
Mit Ausnahme der gesetzlichen Unfallversicherung für Mitglieder und Angehörige der Kooperationshochschulen besteht kein weitergehender Versicherungsschutz. Es wird geraten, dafür selber Sorge zu tragen.
Für hochschulfremde Personen besteht kein Versicherungsschutz. Eine Haftpflichtversicherung ist bei Hochschulfremden Voraussetzung für eine mögliche Teilnahme am Hochschulsport.
Als Empfänger (Punkt 3 und 4) bitte Landesunfallkasse Niedersachsen auswählen! Die ausgefüllte Unfallmeldung ist umgehend im Servicebüro des Zentrums für Hochschulsport abzugeben und wird von dort an die Landesunfallkasse weitergeleitet. Bitte die Unfallmeldung nicht selbständig an die LUK weiterleiten!
Unfallanzeigen zum Download
Die Unfallanzeige für Studierende zum Download
Die Unfallanzeige für Beschäftigte zum Donwload
Unfälle im Rahmen des digitalen Sportangebots
Die Sportausübung in Verbindung mit dem Livestream-Angebot über YouTube ist nicht versichert.
Sport, der vorübergehend im häuslichen Bereich mittels eines Online-Angebotes des ZfH via Webex ausgeübt wird, ist nur dann versichert, wenn er mit Übungsleitung zu fester Uhrzeit und Dauer stattfindet. Die zur Übungsstunde gleichzeitige Anwesenheit der Übungsleitung und Teilnehmenden muss gewährleistet sein. Zudem muss die Übungsleitung die Teilnehmenden sehen und hören können.
Versichert sind alle Unfälle und Tätigkeiten, die mit der unmittelbaren Sportausübung zusammenhängen. Da der Betriebssport im häuslichen privaten Umfeld stattfindet, sind Vor- und Nachbereitungshandlungen, wie Umziehen, Duschen oder Wege, nicht versichert.
Eine verbindliche Beurteilung des Versicherungsschutzes bedarf immer einer Einzelfallprüfung.
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30167 Hannover

