Versicherung

Ein Kugelschreiber auf einem Formular. Ein Kugelschreiber auf einem Formular. Ein Kugelschreiber auf einem Formular.

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich sind Mitglieder der Kooperationshochschulen bei der Teilnahme am Hochschulsport gesetzlich unfallversichert. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch, zuständige Behörde ist die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUK).

Da sich die LUK jedoch eine Einzelfallprüfung vorbehält, können allgemeingültige Aussagen nicht gemacht werden. Mit einer Ablehnung muss vor allem dann gerechnet werden, wenn

  • die Sportgruppen nicht durch eine Lehrkraft betreut werden (z. B. freie Spielgruppen)
  • es sich um Wettkämpfe handelt (DHM / Tuniere)
  • Unfälle sich während Freizeiten ereignen

Im Falle der Ablehnung müssten die Kosten gegenüber der privaten Kranken- bzw. Unfallversicherung geltend gemacht werden.

Im Falle eines Unfalls ist die Unfallanzeige auszufüllen, welche am Servicepoint oder hier zum Download erhältlich ist.

Mit Ausnahme der gesetzlichen Unfallversicherung für Mitglieder und Angehörige der Kooperationshochschulen besteht kein weitergehender Versicherungsschutz. Es wird geraten, dafür selber Sorge zu tragen.  

Für hochschulfremde Personen besteht kein Versicherungsschutz. Eine Haftpflichtversicherung ist bei Hochschulfremden Voraussetzung für eine mögliche Teilnahme am Hochschulsport.

Unfallanzeige

Als Empfänger (Punkt 3 und 4) bitte Landesunfallkasse Niedersachsen auswählen! Die ausgefüllte Unfallmeldung bitte an info@zfh.uni-hannover.de weiterleiten oder am Servicepoint des Zentrums für Hochschulsport abgeben. Die Unfallanzeige wird  vom ZfH geprüft, unterzeichnet und an die Landesunfallkasse (LUK) weitergeleitet. Bitte die Unfallmeldung nicht selbständig an die LUK senden! 

Unfallanzeigen zum Download

Die Unfallanzeige für Studierende zum Download

Die Unfallanzeige für Beschäftigte zum Donwload

Unfälle im Rahmen des digitalen Sportangebots

Die Sportausübung in Verbindung mit dem Livestream-Angebot über YouTube ist nicht versichert.

Sport, der vorübergehend im häuslichen Bereich mittels eines Online-Angebotes des ZfH via Webex ausgeübt wird, ist nur dann versichert, wenn er mit Übungsleitung zu fester Uhrzeit und Dauer stattfindet. Die zur Übungsstunde gleichzeitige Anwesenheit der Übungsleitung und Teilnehmenden muss gewährleistet sein. Zudem muss die Übungsleitung die Teilnehmenden sehen und hören können.

Versichert sind alle Unfälle und Tätigkeiten, die mit der unmittelbaren Sportausübung zusammenhängen. Da der Betriebssport im häuslichen privaten Umfeld stattfindet, sind Vor- und Nachbereitungshandlungen, wie Umziehen, Duschen oder Wege, nicht versichert.

Eine verbindliche Beurteilung des Versicherungsschutzes bedarf immer einer Einzelfallprüfung.

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